Desinfektion

Die Methoden zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind nicht immer dazu geeignet das eigentliche Gefahrenpotenzial an gesundheitsschädlichen Bakterien und Viren zu tilgen.

Je nach Gesundheitsschädling und den assoziierten Krankheitserregern ist eine geeignete Desinfektion erforderlich und in bestimmten Fällen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Desinfektion hat zur Aufgabe Oberflächen und Gegenstände in einen gesundheitlich unbedenklichen Zustand zurückzuführen. Die angewendeten Verfahren zur Desinfektion müssen immer auf die Krankheitserreger und die Räumlichkeiten abgestimmt werden.

Im Normalfall genügt eine Oberflächendesinfektion der kontaminierten Flächen. Die Raum- desinfektion, etwa durch Begasung mit Formaldehyd, ist verpflichtend, wenn eine ausnahmslose Kontamination vorliegt oder der Erreger hoch ansteckend ist.

Neben der problembezogenen Desinfektion gibt es Bereiche (Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Gesundheitswesen, Tierhaltung), welche die vorbeugende Durchführung der Desinfektion erfordern, da diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

Für die Planung und Durchführung von akut notwendigen und vorbeugenden Desinfektionsmaßnahmen in Ihren Betriebsräumen sind wir mit unseren staatlich geprüften Desinfektoren für Sie der richtige Ansprechpartner.