Gesundheits- und Vorratsschutz

Gesundheits- und Vorratsschutz beginnt mit dem Einfahren der Ernte und endet erst beim Verbrauch durch den Konsumenten. Auch im diesem Bereich gilt es pflanzliche und tierische Schädlinge zu bekämpfen, denn für jedes Gut gibt es mindestens einen potenziellen Schadorganismus, der die Qualität mindert oder den Vorrat verdirbt.

Die Namen einiger tierischer Vorratschädlinge assoziieren das bevorzugte Gut, allerdings sind sie nicht immer nur auf ein Nahrungsmittel beschränkt. Eine Auswahl dieser Vorratsschädlinge finden Sie hier.

Pflanzliche Schadorganismen, wie beispielsweise Schimmelpilze, werden teilweise von tierischen Schädlingen verbreitet oder bilden mit Ihnen eine symbiotische Lebensgemeinschaft. Sporen von Pilzen, sowie deren teilweise toxischen Abfallprodukte können eine ernste Bedrohung für die Gesundheit darstellen. Neben Schadinsekten haben Schadnager wie Mäuse und Ratten, als tierische Schädlinge eine große Bedeutung für den Gesundheits- und Vorratsschutz.

Auch die Bekämpfung von Hygieneschädlingen gehört zum Aufgabengebiet des Gesundheits- und Vorratsschutzes.

Parasiten wie Flöhe, Läuse oder Zecken, die Mensch und Tier gleichermaßen befallen können, sind Hygieneschädlinge. Sie sind potenzielle Überträger von schwer behandelbaren Krankheiten. In einigen Regionen Europas sind Zecken Überträger von Lyme-Borreliose und FSME (Frühsommer Meningoenzephalitis). Die Behandlung des von Parasiten befallenen Wirtes ist Aufgabe der Human- bzw. Veterinärmedizin. Parasiten, wie etwa Flöhe, die den Wirt verlassen und daher in der Umgebung auftreten, können durch Schädlingsbekämpfungsmaßahmen getilgt werden.

Nichtparasitäre Hygieneschädlinge, wie Schaben und spezielle Fliegen- oder Ameisenarten, können den Menschen, Lebensmittel oder Gebrauchsgüter mit pathogenen Keimen kontaminieren. Die Schadnager verderben Lebensmittel und Gebrauchsgüter durch Kot, Urin und Fraß.

Aufgrund der potenziellen Gefahren für die Allgemeinheit, die von Gesundheits- und Vorratsschädlingen ausgehen kann, wurde die Bekämpfung in verschiedenen Verordnungen vom Gesetzgeber geregelt.

• In Lebensmittelherstellenden und Lebensmittelverarbeitenden Betrieben durch die Verordnung über Lebensmittelhygiene und zur Änderung der Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung vom 05. August 1997, Kap. 5 Abs. 4.

• Durch das Infektionsschutzgesetz gemäß § 42 Abs. 1 und § 43 Abs. 2, 4 und 5 vom 20.07.2000 in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungs - Verordnung der einzelnen Bundesländer.

Für Lebensmittelverarbeitende Betriebe besteht die permanente Gefährdung, dass Gesundheits- und Vorratsschädlinge durch den unablässigen Warenfluss eingeschleppt oder aus der Umgebung angezogen werden. Um einen Befall rechtzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen treffen zu können, sind proaktive Maßnahmen notwendig.

Für die ordnungsgemäße Bekämpfung eines Befalls mit Gesundheits- oder Vorratschädlingen stehen unseren IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern zugelassene Mittel und Verfahren zur Verfügung, die jeder Problemstellung gerecht werden.